S A T Z U N G

des Bürgervereins Jety98, z.s.

I. Grundbestimmungen

Name: Bürgerverein JETY98, z.s.
IČ: 70693731
Sitz: Arbesova 79, 400 02 Ústí nad Labem
Gründungsdatum: 24.2.2000

II. Zweck, Haupt- und Nebentätigkeit des Vereins

1. Grundlegender Zweck und Haupttätigkeit des Vereins ist:

  • Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Freizeit
  • Organisation von Kinder-Sommer- und Wintererholung
  • Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bis 26 Jahre auf der Ebene der Motivation und sozialen Integration
  • Umsetzung von Förderprojekten aus EU-Fonds in den Bereichen Umwelt, Bildung, soziale Integration und Arbeitsmarktintegration
  • Schaffung wirtschaftlicher Voraussetzungen zur Verwirklichung eigener Ziele (siehe Einnahmequellen)
  • Mit der jungen Generation auf der Grundlage von Freundschaft arbeiten, helfen soziale Ausgrenzung zu beseitigen, junge Menschen eine positive Beziehung zur Umwelt lehren
  • Bei der Arbeit mit jungen Menschen mit unzureichendem familiärem Hintergrund den Grundsatz der Chancengleichheit bevorzugen

2. Der Verein kann ausschließlich zur Unterstützung seiner Haupttätigkeit eine wirtschaftliche Nebentätigkeit ausüben, die in Unternehmertum oder anderer Erwerbstätigkeit besteht.

III. Organe des Vereins

1. Das höchste und statutarische Organ ist der Vorsitzende, der entscheidet über:

  • Entstehung und Auflösung des Bürgervereins
  • Vermögensausgleich
  • Name und Symbolik des Bürgervereins
  • Aufnahme und Ausschluss neuer Mitglieder
  • Erörterung und Genehmigung des Wirtschaftsberichts und Umgang mit finanziellen Mitteln
  • Wird von der Mitgliederversammlung gewählt
  • Handelt für den Verein, indem er seinem Namen auf dem Dokument eine eigenhändige Unterschrift beifügt

2. Die Amtszeit des Vereinsvorsitzenden beträgt 10 Jahre.

IV. Mitgliedschaft

1. Grundsätze der Mitgliedschaft im Bürgerverein JETY98:

  • Der Bürgerverein JETY98 ist ein offener Verein, dessen Mitgliedschaft keiner Registrierung unterliegt
  • Der Hauptgrundsatz der Mitgliedschaft ist die Identifikation mit der Satzung des Bürgervereins JETY98
  • Dem Bürgerverein JETY98 können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen beitreten
  • Das Vermögen ist Eigentum des Bürgervereins JETY98 als Ganzes, über dessen Übertragung, Erwerb, Verlust und Bewachung entscheidet die Mitgliederversammlung
  • Einnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge, Sponsorengelder, staatliche Zuschüsse und Ergebnisse eigener wirtschaftlicher Tätigkeit

2. Rechte und Pflichten der Mitglieder:

  • Wählen und in die Organe des Vereins gewählt werden
  • Mitgliedsbeiträge zahlen
  • Aktiv an der Vereinstätigkeit teilnehmen

V. Vermögen und Wirtschaft

1. Einnahmequellen des Bürgervereins JETY98:

Einnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge, Sponsorengelder, staatliche Zuschüsse und Ergebnisse eigener wirtschaftlicher Tätigkeit. Zu diesem Zweck verfügt er über eine Gewerbeberechtigung für freie Gewerbe, die als Nebentätigkeit ausschließlich zur Sicherung der Grundmission des Bürgervereins dient, wie in der Satzung unter Punkt II angegeben.

Diese sind:

  • Herstellung, Handel und Dienstleistungen, die nicht in den Anhängen 1 bis 3 des Gewerbegesetzes aufgeführt sind
  • Beratungs- und Konsultationstätigkeit, Erstellung von Fachstudien und Gutachten

Satzung genehmigt:
Jiří Šálek, statutarisches und höchstes Organ des Bürgervereins JETY98

Datum der Aktualisierung der Satzung: 24.4.2024